An dieser Stelle der Hinweis an alle Mannschaften und Vereine bzgl. der festgelegten Jugendauflage für die Saison 22/23. Wir haben folgende Auflagen:
- 1. Regionalliga Herren (geregelt in §31 c DBB-Spielordnung),
- jeweils eine männliche Mannschaft in den Altersklassen U18, U16, U14, sowie U12 und jünger, der Nachweis kann auch mittels JBBL (für U16) oder NBBL (für U18) erbracht werden
- Nachweis einer Schularbeitsgemeinschaft an zwei Grundschulen
- Regionalliga Damen (Geregelt durch Mitgliederbeschluss, RLSO-Ausschreibung C.2.5 & Anlage 11)
- drei weiblich Mannschaften in der Altersklasse U18, U16, U14, sowie U12 und jünger, der Nachweis kann auch mittels WNBL (für U18) erbracht werden
- Nachweis einer Schularbeitsgemeinschaft an einer Grundschule
- 2. Regionalliga Herren (Geregelt durch Mitgliederbeschluss, RLSO-Ausschreibung C.2.5 & Anlage 11)
- drei männliche Mannschaften in der Altersklasse U18, U16, U14, sowie U12 und jünger, der Nachweis kann auch mittels WNBL (für U18) erbracht werden
- Nachweis einer Schularbeitsgemeinschaft an einer Grundschule
Folgender Hinweis ist nur für 1RLH gültig:
Bzgl. Jugendnachwuchsarbeit sind die Regelungen in der DBB-Spielordnung durch Bundestagsbeschluss festgelegt. Ausnahmen sind hier keine zugelassen; auch sieht die DBB-Spielordnung in diesem Punkt für den Veranstalter keine Öffnungsklausel vor.
Folgender Hinweis ist nur für RLD & 2RLH gültig:
Verstößt ein Verein, der am Wettbewerb der Basketball Regionalliga teilnimmt, gegen die aus den Absätzen 5 resultierenden Pflichten, so werden seiner Mannschaft für jede fehlende Jugendmannschaft sowie für jede fehlende SAG je drei Wertungspunkte abgezogen. Der Verein kann auf Antragstellung bis zum 31.12. eine Aussetzung der Regelung beantragen. Der Antrag ist vom Verein an den Sportausschuss der RLSO mit der bekannten Mailadresse zu richten. Dieser entscheidet über den Antrag mit einem schriftlichen Bescheid.