Änderung des Vereinsnamens
Hinweis:
Regionalligisten sind berechtigt, anstelle des beim Registergericht eingetragenen Vereinsnamen einen Sponsorennamen als Mannschaftsbezeichnung zu verwenden. Diese Werbung ist anmeldepflichtig. Als „Sponsorenname“ gilt ein Marken- oder Produktname bzw. eine Kombination aus zwei Marken- oder Produktnamen oder eine Kombination aus einem Marken- oder Produktname mit dem Namen des Spielortes (Stadt bzw. Gemeinde).
Ebenso kann ein spezieller Mannschafts-/Teamname verwendet werden. Auch hier muss der Name des Spielortes (Stadt bzw. Gemeinde) sichtbar sein. Eine Änderung darf nur ein Mal pro Saison erfolgen.
Pro Mannschaft ist ein Antrag einzureichen.