Änderung des Vereinsnamens

Hinweis:

Regionalligisten sind berechtigt, anstelle des beim Registergericht eingetragenen Vereinsnamen einen Sponsorennamen als Mannschaftsbezeichnung zu verwenden. Diese Werbung ist anmeldepflichtig. Als „Sponsorenname“ gilt ein Marken- oder Produktname bzw. eine Kombination aus zwei Marken- oder Produktnamen oder eine Kombination aus einem Marken- oder Produktname mit dem Namen des Spielortes (Stadt bzw. Gemeinde).
Ebenso kann ein spezieller Mannschafts-/Teamname verwendet werden. Auch hier muss der Name des Spielortes (Stadt bzw. Gemeinde) sichtbar sein. Eine Änderung darf nur ein Mal pro Saison erfolgen.

Pro Mannschaft ist ein Antrag einzureichen.

Information

Die RLSO ist der Zusammenschluss der Landesverbände Bayern, Sachsen und Thüringen. Er ist als eingetragener Verein tätig und gleichzeitig Veranstalter der Spiele der Regionalliga in verschiedenen Ligen.

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 Die RLSO ist jetzt auch erreichbar unter der Adresse https://rlso.basketball

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