RLSO-Rechtsausschuss (RA)
Die Verbandsgerichtsbarkeit wird vom RLSO-Rechtsausschuss (RA) nach den Bestimmungen der DBB-Rechtsordnung ausgeübt. Die Mitglieder des Rechtsausschusses sind weder weisungsgebunden noch abwählbar. Der RA besteht aus je zwei Vertretern der ständigen Mitglieder (LV Bayern, LV Thüringen & LV Sachsen). Die Mitglieder des RA werden durch die Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Sie dürfen auf RLSO-Ebene kein weiteres Wahlamt ausüben. Der Vorsitzende soll Volljurist sein und wird aus der Mitte des RA gewählt. Scheidet der Vorsitzende vorzeitig aus, wählen die Beisitzer für die noch laufende Amtszeit einen neuen Vorsitzenden aus ihrer Mitte. Scheiden mehr als zwei Beisitzer vorzeitig aus, so können die übrigen Mitglieder für die ausgeschie-denen Beisitzer Nachfolger bis zur Neu- oder Nachwahl kooptieren.
Vorsitzender des Rechtsausschusses
Hans-Detlef Siegert
LV Bayern
Mitglied RA
Hilmar Leopold
LV Sachsen
Mitglied RA
Dörthe Leopold
LV Bayern
Mitglied RA
Tino Stumpf
LV Thüringen
Mitglied RA
Silvio Fulsche
LV Thüringen
Mitglied RA
Diethard Möckel
LV Sachsen