RLSO-Rechtsausschuss (RA)

Die Verbandsgerichtsbarkeit wird vom RLSO-Rechtsausschuss (RA) nach den Bestimmungen der DBB-Rechtsordnung ausgeübt. Die Mitglieder des Rechtsausschusses sind weder weisungsgebunden noch abwählbar. Der RA besteht aus je zwei Vertretern der ständigen Mitglieder (LV Bayern, LV Thüringen & LV Sachsen). Die Mitglieder des RA werden durch die Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Sie dürfen auf RLSO-Ebene kein weiteres Wahlamt ausüben. Der Vorsitzende soll Volljurist sein und wird aus der Mitte des RA gewählt. Scheidet der Vorsitzende vorzeitig aus, wählen die Beisitzer für die noch laufende Amtszeit einen neuen Vorsitzenden aus ihrer Mitte. Scheiden mehr als zwei Beisitzer vorzeitig aus, so können die übrigen Mitglieder für die ausgeschie-denen Beisitzer Nachfolger bis zur Neu- oder Nachwahl kooptieren.

Vorsitzender des Rechtsausschusses

Hans-Detlef Siegert
LV Bayern

Mitglied RA

Hilmar Leopold
LV Sachsen

Mitglied RA

Dörthe Leopold
LV Bayern

Mitglied RA

Tino Stumpf
LV Thüringen

Mitglied RA

Silvio Fulsche
LV Thüringen

 

Mitglied RA

Diethard Möckel
LV Sachsen

Wichtig

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Information

Die RLSO ist der Zusammenschluss der Landesverbände Bayern, Sachsen und Thüringen. Er ist als eingetragener Verein tätig und gleichzeitig Veranstalter der Spiele der Regionalliga in verschiedenen Ligen.