Hinweis zur Schiedsrichter-Abrechnung - Deutschlandticket

In der Ausschreibung 24/25 fehlt in der Anlage 10 unter Abs. Œ folgender Eintrag:

Bei Verwendung eines Deutschlandtickets der Deutschen Bahn kann auf Nachweis pro Fahrt ein Drittel des Monatspreises erstattet werden, wenn dieser Betrag niedriger ist als die entsprechenden Kosten eines Bahntickets 2. Klasse, maximal aber begrenzt für alle Fahrten eines Monats auf den Preis des Deutschlandtickets. Für andere Sondertickets (Semestertickets, regionale Sondertarife, ermäßigtes Deutschlandticket und ähnliches) gilt die vorstehende Reglung für das Deutschlandticket analog, d.h. der Ticketpreis für das Sonderticket wird auf Monatsbasis umgerechnet und pro Dienstreise kann ein Drittel des Preises als Fahrtkosten abgerechnet werden, wenn dieser Betrag niedriger ist als die entsprechenden Kosten eines Bahntickets 2. Klasse, maximal aber begrenzt für alle Fahrten eines Monats auf den Monatspreis des Sondertarifs. Bei der Abrechnung ist dem Heimverein die Fahrkarte zum Nachweis der Fahrtkosten vorzulegen. Bei der Abrechnung ist dem Heimverein die Fahrkarte zum Nachweis der Fahrtkosten vorzulegen. Die Vorlage der Fahrkarte ist auf dem Quittungsbogen für die SR-Abrechnung zu vermerken und vom Heimverein zu bestätigen.

Der Passus wird bei der nächsten redaktionellen Änderung der Ausschreibung mit aufgenommen.

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