Jungendauflage - Termin für die Nachweise

Wichtiger Termin naht: 30. November 2023 - Erfüllung der "Jugendauflagen"

Mit dem 30. November haben die Vereine für ihre Mannschaften der RLSO die Nachweise über die Erfüllung der Jugendauflage zu erbringen. Die Jugendauflage in der RLSO ist zweigeteilt geregelt, für die 1. Regionalliga Herren einerseits über DBB-Spielordnung, für die anderen Ligen andererseits über einen Beschluss der RLSO-Mitgliederversammlung.

§ 31 c DBB-Spielordnung - 1. Regionalliga Herren
  1. Nimmt ein Verein am Wettbewerb der 1. Regionalliga der Herren teil, so hat er den Nachweis zu führen, dass er am 30.11. mit mindestens je einer männlichen Jugendmannschaft der Altersklassen U18, U16, U14 sowie U12 oder jünger am Jugendspielbetrieb teilgenommen hat. Ferner hat er den Nachweis zu führen, dass er am 30.11. Schul-Arbeitsgemeinschaften (SAG) an mindestens zwei verschiedenen Grundschulen betreut hat.
  2. Der Nachweis teilnehmender Jugendmannschaften kann grundsätzlich nur durch eigene männliche oder gemischte Mannschaften erbracht werden, die an ihrem Wettbewerb ab dem ersten Spieltag teilgenommen haben. Der Nachweis einer betreuten SAG gilt nur als erbracht, wenn die SAG spä-testens ab der ersten Woche nach Ende der Herbstferien sowie mindestens einmal wöchentlich pro Schulwoche durchgeführt wurde.
  3. Der Nachweis kann für den U18-Wettbewerb durch eine NBBL-Mannschaft bzw. für den U16-Wettbewerb durch eine JBBL-Mannschaft erbracht werden. Ist der Regionalligist einer der Lizenzin-haber für eine Jugendbundesliga-Mannschaft, die in Kooperation von mehreren Vereinen betrieben wird, so ist diese Mannschaft eine eigene Mannschaft gemäß Satz 1.
  4. Verstößt ein Verein, der am Wettbewerb der 1. Regionalliga der Herren teilnimmt, gegen die aus den Absätzen  bis  resultierenden Pflichten, so werden seiner Mannschaft
    1. 3 Wertungspunkte abgezogen für die erste fehlende Jugendmannschaft und für jede weitere feh-lende Jugendmannschaft je ein zusätzlicher Wertungspunkt.
    2. 3 Wertungsprunkte abgezogen für die erste fehlende SAG und für jede weitere fehlende SAG je ein zusätzlicher Wertungspunkt.
Beschluss Mitgliederversammlung - Regionalliga Damen/2. Regionalliga Herren

In der Regionalliga Damen und 2. Regionalliga Herren gilt ein gleichartiger Beschluss, allerdings mit anderen Voraussetzungen:

  1. drei weibliche (Regionalliga Damen) oder drei männlichen (2. Regionalliga Herren) Jugendmannschaft der Altersklassen U18, U16, U14 sowie U12 oder jünger 
  2. eine Schularbeitsgemeinschaft

In diesem Bereich besteht für die Vereine, die evtl. die Auflage nicht erfüllen können, die Möglichkeit, einen Antrag auf Aussetzung an den RLSO-Sportausschuss zu stellen. In dem Antrag sind einerseits die Gründe aufzuzählen, warum die Auflage nicht erfüllt werden kann und vor allem, was der Verein beabsichtigt, damit die Auflage mittelfristig erfüllt werden kann.

Wie erfolgen die Nachweise?
  1. Die Prüfung der Jugendmannschaften erfolgt ausschließlich über die in TeamSL gemeldeten und am Spielbetrieb der LV Bayern, Sachsen und Thüringen teilnehmenden Jugendmannschaften.
  2. Jeder Verein hat den Nachweis über eine SAG durch die Bestätigung der Schule zu erbringen. Das Formular dazu gibt es im Downloadbereich.
  3. Der Nachweis der SAG ist bis zum 30. November unaufgefordert an den RLSO-Sportreferenten zu senden.
  4. Der Antrag auf Aussetzung der Jugendauflage - teilweise oder komplett - ist bis zum 30. November unaufgefordert an den RLSO-Sportausschuss zu übersenden und kann nur für die Regionalliga Damen und 2. Regionalliga Herren gestellt werden.

 

 

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Die RLSO ist der Zusammenschluss der Landesverbände Bayern, Sachsen und Thüringen. Er ist als eingetragener Verein tätig und gleichzeitig Veranstalter der Spiele der Regionalliga in verschiedenen Ligen.

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