Basketball Regionalliga Südost

Jugendauflage in der RLSO

An dieser Stelle soll bereits auf die Jugendauflage in der RLSO hingewiesen werden.

Für die 1. Regionalliga Herren sind die Anforderungen vollständig in § 31c DBB-Spielordnung geregelt. Ein Verein dieser Spielklasse muss mit eigenen männlichen oder gemischten Jugendmannschaften in den Altersklassen U18, U16, U14 sowie U12 und jünger am Spielbetrieb teilnehmen. Damit müssen alle vier vorgegebenen Altersklassen (4 von 4) besetzt sein. Zusätzlich ist gegenüber dem Veranstalter nachzuweisen, dass der Verein an mindestens zwei verschiedenen Grundschulen eigene Schularbeitsgemeinschaften (SAG) betreut.

Für die 2. Regionalliga Herren und die Regionalliga Damen reduziert sich die erforderliche Anzahl der Jugendmannschaften auf drei (3). Dabei müssen drei der vier Altersklassen U18, U16, U14 sowie U12 und jünger besetzt sein.

  • In der 2. Regionalliga Herren müssen dies männliche oder gemischte Jugendmannschaften sein.
  • In der Regionalliga Damen müssen dies weibliche oder gemischte Jugendmannschaften sein.

Darüber hinaus ist für diese Spielklassen der Nachweis zu führen, dass der Verein mindestens eine Schularbeitsgemeinschaft (SAG) an einer Grundschule betreut.

Eine NBBL- oder WNBL-Mannschaft ersetzt hierbei eine Mannschaft der Altersklasse U18, eine JBBL-Mannschaft ersetzt eine Mannschaft der Altersklasse U16.

Die Jugendmannschaften werden anhand der Daten aus TeamSL ermittelt. Bei gemischten Mannschaften muss der für die Jugendauflage anzurechnende Spieleranteil mindestens 40 Prozent betragen.

Beispiel: Eine Mixed-U10-Mannschaft besteht aus insgesamt 15 Spielerinnen und Spielern. Davon sind 5 Spieler weiblich. Der weibliche Anteil beträgt somit 33,3 Prozent. Die Mannschaft kann daher nicht als weibliche Mannschaft für die Erfüllung der Jugendauflage angerechnet werden.

Nachweis zum 30.11.

Der Begriff „Nachweis zum 30.11. führen“ bedeutet, dass die erforderlichen Nachweise bis zu diesem Termin gegenüber dem Veranstalter einzureichen sind.

Der Ablauf erfolgt wie folgt:

  1. Die Jugendmannschaften werden ab Oktober regelmäßig aus TeamSL übernommen und in einer Übersichtstabelle erfasst. Diese Tabelle wird auf der Website veröffentlicht und jeweils mit einem aktuellen „Stand vom“-Datum versehen.

  2. Der Nachweis der Schularbeitsgemeinschaften erfolgt abhängig vom jeweiligen Landesverband unterschiedlich.

    LV Bayern

    • Der Verein meldet sich in der LASPO an.
    • Der dort hinterlegte Nachweis über die abgeschlossenen SAG-Verträge des Schuljahres 2026/27 wird aufgerufen.
    • Ein Screenshot ist anzufertigen und per E-Mail an den Veranstalter zu übersenden.

    LV Sachsen und Thüringen

    • Vereine dieser Landesverbände verwenden das bereitgestellte Formular.
    • Das ausgefüllte Formular ist dem Veranstalter fristgerecht zu übersenden.

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Information

Die RLSO ist der Zusammenschluss der Landesverbände Bayern, Sachsen und Thüringen. Er ist als eingetragener Verein tätig und gleichzeitig Veranstalter der Spiele der Regionalliga in verschiedenen Ligen.

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