Seitens der RLSO werden für den Spielbetrieb folgende Regeln klargestellt:
Hygienekonzept
Ein ausgefüllter Dokumentationsnachweis der Gastmannschaft ist dem Hygienebeauftragten oder dem Einlasskontrolleur beim Betreten der Halle zu übergeben, oder
der Hygienebeauftragte oder Einlasskontrolleur hat sich persönlich vom Status der Gastmannschaft beim Betreten der Halle zu überzeugen; gleichzeitig
hat sich der Hygienebeauftragte auch über den Status seiner eigenen Spieler zu überzeugen.
Für die weiteren Spiele wird folgendes festgelegt:
Der Hygienebeauftragte hat dem 1. Schiedsrichter der angesetzten Spielpaarung den Status beider Mannschaften vor Spielbeginn mitzuteilen.
Unterbleibt diese Mitteilung wird das Spiel nicht begonnen, es wird nicht neu angesetzt und mit einer Spielwertung belegt.
Spielerliste
Hier wird festgelegt:
Beide Spielerlisten werden vom Anschreiber dem Schiedsrichter übergeben.
Diese werden durch den Schiedsrichter digitalisiert und
zusammen mit dem SBB und Abrechnung der Spielleitung übersandt werden.
Fehlende Spielerlisten werden durch die Spielleitung mit einer Ordnungsstrafe (Strafenkatalog B.24) belegt.
Die RLSO ist der Zusammenschluss der Landesverbände Bayern, Sachsen und Thüringen. Er ist als eingetragener Verein tätig und gleichzeitig Veranstalter der Spiele der Regionalliga in verschiedenen Ligen.