Seitens der RLSO werden für den Spielbetrieb folgende Regeln klargestellt:
- Hygienekonzept
- Ein ausgefüllter Dokumentationsnachweis der Gastmannschaft ist dem Hygienebeauftragten oder dem Einlasskontrolleur beim Betreten der Halle zu übergeben, oder
- der Hygienebeauftragte oder Einlasskontrolleur hat sich persönlich vom Status der Gastmannschaft beim Betreten der Halle zu überzeugen; gleichzeitig
- hat sich der Hygienebeauftragte auch über den Status seiner eigenen Spieler zu überzeugen.
Für die weiteren Spiele wird folgendes festgelegt:
- Der Hygienebeauftragte hat dem 1. Schiedsrichter der angesetzten Spielpaarung den Status beider Mannschaften vor Spielbeginn mitzuteilen.
- Unterbleibt diese Mitteilung wird das Spiel nicht begonnen, es wird nicht neu angesetzt und mit einer Spielwertung belegt.
- Spielerliste
Hier wird festgelegt:
- Beide Spielerlisten werden vom Anschreiber dem Schiedsrichter übergeben.
- Diese werden durch den Schiedsrichter digitalisiert und
- zusammen mit dem SBB und Abrechnung der Spielleitung übersandt werden.
- Fehlende Spielerlisten werden durch die Spielleitung mit einer Ordnungsstrafe (Strafenkatalog B.24) belegt.